Arbeitsmarktpolitische Projektförderungen Link zur Förderung

Förderungszweck ist die nachhaltige Erreichung und Sicherung der Vollbeschäftigung in der Steiermark. Gefördert werden Unternehmen, Vereine, Institutionen, welche folgende Themen anbieten/durchführen:

  • die Verbesserung und Sicherung der beruflichen Qualifikation,
  • die Schaffung und Erhaltung von Lehr- und Ausbildungsplätzen,
  • die Schaffung und Erhaltung eines bedarfsorientierten und arbeitsmarktpolitisch ausgewogenen Fachkräftenachwuchses,
  • die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen für sozial benachteiligte Personen oder Personengruppen,
  • den Ausgleich der durch die Arbeitsmarktstruktur oder sonstige Ursachen bedingten Nachteile und Belastungen von Arbeitnehmern.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11 Soziales
8010 Graz, Hofgasse 12

Über die gewährte Förderung ist innerhalb der im Förderungsvertrag vereinbarten Frist der Verwendungsnachweis sowie ein Projektbericht zu erbringen.

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Arbeitsförderungsgesetz vom 14.5.2012

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1021286