Förderung von betrieblichen Breitbandanschlüssen Link zur Förderung

Im Rahmen dieser Förderungsaktion unterstützt das Land Tirol gewerbliche Unternehmen bei Investitionen in Breitbandinfrastrukturen, die den Bereich vom letzten Standort mit LWL Anbindung (z.B. Wählamt) bis zum jeweiligen Betrieb beinhalten. In besonders begründeten Fällen können auch Breitbandvorhaben innerhalb von Betriebsstandorten gefördert werden. Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Einmalzuschusses iHv max. 50 % der förderbaren Kosten gewährt. Förderungsnehmer können alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sein, einschließlich Gewerbe- und Wirtschaftsparks, Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurskonsulenten für Tirol und Vorarlberg, Bäder, Bootsvermieter und Bootseinsteller, Campingplatzbetreiber, Minigolfplätze, Lichtspieltheater, Schausteller, Tanzschulen, Unternehmungen der zivilen Schifffahrt, Raftingunternehmen, erwerbswirtschaftliche Betreiber von Tennis- und Tischtennisplätzen inkl. Tennishallen und erwerbswirtschaftliche Betreiber von touristisch bzw. freizeitwirtschaftlich relevanten Infrastruktureinrichtungen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abt. Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft
Heiliggeiststraße 7
6020 Innsbruck

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Für die Abrechnung sind grundsätzlich Rechnungen und Zahlungsbestätigungen im Original vorzulegen.
  • Fallweise werden Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt.

Rechtsgrundlage

Rahmenrichtlinie für die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol, Richtlinie Förderung von betrieblichen Breitbandanschlüssen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1021062