Förderung der Sanierung von Gebäuden und Wohnungen Link zur Förderung

Förderung der Sanierung von Gebäuden zur Wohnnutzung, um sie energetisch zu verbessern. Förderadressat: natürliche und juristische Personen

Für die Einreichmappe wird ein Druckkostenbeitrag von € 3,- eingehoben.

Vor Auszahlung der Förderung Vorlage der Rechnungen zu den durchgeführten Sanierungsmaßnahmen, Überprüfung durch Amtstechniker.

Rechtsgrundlage

§§ 26 - 30 Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997 - K-WBFG 1997, LGBl Nr 60/1997 idgF; Richtlinien vom 16. Jänner 2012 zum Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997 und zum Gesetz, mit dem ein Wohn- und Siedlungsfonds für das Land Kärnten errichtet wird, Fassung vom 22. Juni 2012
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1021013