Landschaftsästhetische Gestaltungsmaßnahmen (Schindeln, Zäune, ...) Link zur Förderung

Förderung für landschaftsprägende, regionaltypische Dach- und Zaunformen etc. und Gestaltungsmaßnahmen wie z.B. Dacheindeckung mit Holzschindeln, Errichtung von Stangenzäunen, Pinzgauer Girschtenzäune, Steinhage, Natursteinmauern, Holz-Stangentore etc..

Förderwerber können Grundeigentümer und Vereine sein.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Salzburger Nationalparkfonds
Mittersill

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Förderungssätze richten sich nach den vom Kuratorium beschlossenen Pauschalsätzen.

Mehrkosten durch Überschreitung der Kosten gemäß Finanzplan trägt grundsätzlich der Förderwerber.

Überprüfung vor Ort, Abmaß, Fotodokumentation

Rechtsgrundlage

Gesetz vom 29. Oktober 2014 über den Nationalpark Hohe Tauern im Land Salzburg (S.NPG), LGBl. Nr. 3/2015 idgF, Allgemeine Richtlinien betreffend die Gewährung von Förderungsmitteln des Salzburger Nationalparkfonds
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1020882