Familienpolitische Maßnahmen - Subventionen und Projektkostenzuschüsse Link zur Förderung

Förderungen an Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf sowie für Elternbildungsmaßnahmen oder auch andere Maßnahmen zum Wohle der Generationen an Vereine und Institutionen, welche diese anbieten. Zuschüsse zu den Projektkosten im Rahmen des Audit "Beruf und Familie" an Firmen, die an dem Audit teilgenommen haben und zertifiziert wurden. Förderadressat: Natürliche und Juristische Personen sowie Non-Profit-Organisationen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 13 - Gesellschaft und Integration
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-13

Die Höhe liegt im Ermessen der/des jeweils zuständigen Referentin/Referenten.

Projektförderungen sind Einzelfallentscheidungen.

Die Abrechnungsmodalitäten für Projektförderungen und Subventionen sind unterschiedlich:

Projektförderungen: sind Einzelfallentscheidungen

Subventionen: Der Antragsteller hat bis spätestens 1 Jahr nach Erhalt der Subvention Zeit, die entsprechenden Nachweise über die widmungsgemäße Verwendung der Mittel durch entsprechende Rechnungen bzw. Belege (Originalbelege) vorzulegen.

Im Falle einer widmungswidrigen Verwendung verpflichtet sich der Förderungswerber den Förderungsbetrag nach Aufforderung dem Land Kärnten samt 6 % Zinsen ab dem Tag der Zuzählung zurückzuzahlen und die Rückzahlungspflicht anzuerkennen.

Rechtsgrundlage

Ermessensentscheidung (Allgemeine Richtlinie für Förderungen aus Landesmitteln)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1020742