Die Höhe liegt im Ermessen der/des jeweils zuständigen Referentin/Referenten.
Projektförderungen sind Einzelfallentscheidungen.
Die Abrechnungsmodalitäten für Projektförderungen und Subventionen sind unterschiedlich:
Projektförderungen: sind Einzelfallentscheidungen
Subventionen: Der Antragsteller hat bis spätestens 1 Jahr nach Erhalt der Subvention Zeit, die entsprechenden Nachweise über die widmungsgemäße Verwendung der Mittel durch entsprechende Rechnungen bzw. Belege (Originalbelege) vorzulegen.
Im Falle einer widmungswidrigen Verwendung verpflichtet sich der Förderungswerber den Förderungsbetrag nach Aufforderung dem Land Kärnten samt 6 % Zinsen ab dem Tag der Zuzählung zurückzuzahlen und die Rückzahlungspflicht anzuerkennen.