Länder-Bund-Förderprogramm "Initiative Erwachsenenbildung" - Nachholen von Pflichtschulabschlüssen Link zur Förderung

Förderung der Kärntner Bildungseinrichtungen zur Durchführung von Bildungsmaßnahmen im Rahmen der Schwerpunkte „Basisbildung“ und  "Nachholen von Pflichtschulabschlüssen" (1.1.2015 – 31.12.2017).

Rechtsgrundlage

Fördervereinbarung zwischen dem Land und der Bildungseinrichtung; Allgemeine Rechtsgrundlage: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017, BGBl. I Nr. 30/2015 idgF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1020700