Lebensqualität Bauernhof - psychosoziale Beratung für bäuerliche Betriebe/Familien Link zur Förderung

Ziel dieser Initiative ist die nach innen gerichtete Sensibilisierung der land- und forstwirtschaftlichen Bevölkerung.

Durch die Stärkung der Motivation für den Beruf des Land- und Forstwirts ist der Fortbestand einer nachhaltigen Bewirtschaftung und die damit einhergehende Erhaltung des Arbeitsplatzes Bauernhof gewährleistet.

Die zur Verfügung stehenden Mittel werden für die Projektbegleitung und für operative Maßnahmen verwendet. Das Angebot ist speziell auf die beruflichen, sozialen und kulturellen Besonderheiten der bäuerlichen Familienbetriebe und Mehrgenerationsfamilien abgestimmt: Beratung und Begleitung von Bäuerinnen und Bauern in schwierigen Lebenssituationen (Partnerschaftsproblemen, Generationenkonflikten, Überforderung, Hofübergabe/Hofübernahme, Alkoholproblemen, fehlenden Zukunftsperspektiven, Schicksalsschlägen, ...) sowie Präventionsarbeit (persönlichkeitsbildende Workshops, Vorträge, Seminare, Fachartikel in div. Medien).

Die Beratungsleistungen werden durch die Beratungsstelle für die bäuerliche Familie Lebensqualität Bauernhof - Salzburg durchgeführt.

Der Bürostandort ist bei der Bezirksbauernkammer St. Johann/Pongau, die Beratungs- und Präventivtätigkeiten werden im ganzen Bundesland angeboten.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

https://sbg.lfi.at/lebensqualit%C3%A4t-bauernhof+2500+1062317

Die Inanspruchnahme einer Beratung ist grundsätzlich kostenlos.

Rechtsgrundlage

§ 12 Salzburger Landwirtschaftsförderungsgesetz 1975, LGBl Nr. 16/1975 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1020437