Ärztlicher Bereitschaftsdienst während der Woche Link zur Förderung

Die Ärztekammer für OÖ erhält für die Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes außerhalb der ordinationsfreien Zeit während der Arbeitswoche eine Förderung, aus der sie den bereitschaftsdienstleistenden Ärzten eine Bereitschaftsdienstpauschale bezahlt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Oberösterreich
ges.post@ooe.gv.at

Die Auszahlung erfolgt je Quartal in Teilbeträgen. Zumindest 90 % des in einem Jahr fälligen Betrages werden ausbezahlt. Der Rest wird nach Vorlage der tatsächlich bezahlten Bereitschaftsdienstpauschalen im Folgejahr nachbezahlt oder einbehalten.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Oö i.d.g.F.

Leistungsart

Test / Intern
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1020361