Förderungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck zur Realisierung von Umweltschutzmaßnahmen Link zur Förderung

Die Stadt Wien vergibt im Rahmen ihrer budgetären Möglichkeiten Förderungen zur Realisierung von Natur- und Umweltschutzmaßnahmen mit einem starken Bezug zu Wien.

Der Stadt Wien - Umweltschutz (MA 22) obliegt die Prüfung der Förderungsansuchen nach formalen, inhaltlichen und finanziellen Kriterien sowie die Vorlage in den Beschluss fassenden Gremien der Stadt Wien.

Anträge können sämtliche in Österreich gültige Rechtformen (Vereine, udgl.) ohne Erwerbszweck sowie natürliche Personen an die Magistratsabteilung 22 stellen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Umweltschutz (MA 22)
Dresdner Straße 45, 1200 Wien
Tel.: 01-4000 73457
E-Mail: foerderungen@ma22.wien.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Für die Antragsteller/innen entstehen bei einer Einreichung um eine Förderung keinerlei Kosten.

Bei Gewährung einer Förderung veranlasst die Stadt Wien - Umweltschutz (MA 22) nach Retournierung des unterfertigten Fördervertrages die Überweisung der zugesagten Mittel auf das angegebene Konto der Fördernehmerin/des Fördernehmers.

Die widmungsgemäße Verwendung der Förderung ist bis zum 31.3. des Folgejahres nachzuweisen. Dieser Nachweis beinhaltet die Vorlage eines Tätigkeitsberichtes, einer Abrechnung in Form einer Ausgaben-Einnahmen-Darstellung sowie die Vorlage sämtlicher Originalbelege für jenen Betrag, der bei der Stadt Wien - Umweltschutz (MA 22) abgerechnet wird. Die detaillierten Abrechnungsmodalitäten sind der Förderrichtlinie zu entnehmen. Sollte die Frist nicht eingehalten werden können, ist dies der Stadt Wien - Umweltschutz (MA 22) spätestens drei Tage vor Ablauf der Frist unter Angabe von Gründen mitzuteilen.

Die vorgelegten Belege werden inhaltlich und fachlich von den FörderreferentInnen der MA 22 kontrolliert. Anschließend wird die Wirkung der Förderung geprüft.

Rechtsgrundlage

Wiener Stadtverfassung, diverse Gemeinderatsbeschlüsse, Förderrichtlinie der Stadt Wien – Umweltschutz (MA 22)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1020247