Sozialstaffel-Beitragsersätze für Tagesmütter/-väter Link zur Förderung

Das Land gewährt ArbeitgeberInnen von Tagesmüttern/-vätern für die Betreuung von Kindern vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Sozialstaffel-Beitragsersatz im Zusammenhang mit der Einhebung einkommensabhängiger Elternbeiträge.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
kin@stmk.gv.at

Kontrolle durch unangemeldete Aufsichtsbesuche bei den Tagesmüttern/-vätern.

Stichprobenkontrolle in Bezug auf die von den ArbeitgeberInnen der Tagesmütter/-väter berechneten Familiennettoeinkommen sowie die Ermittlung des Elternbeitrages gemäß der Sozialstaffel des Landes.

Rechtsgrundlage

§ 10 Steiermärkisches Kinderbetreuungsförderungsgesetz, LGBl.Nr. 94/2019

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1020171