Bauförderung für Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen Link zur Förderung

Das Land gewährt ErhalterInnen von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen für Baumaßnahmen im Zusammenhang mit Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen nicht rückzahlbare Zuschüsse aus dem Baufonds (Beispiele: Neuerrichtung, Sanierung, Zu- und Umbauten, Ersatzbauten, pädagogische Gestaltung der erforderlichen Freiflächen).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
kin@stmk.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Im Rahmen der Endbegehung der Kinderbetreuungseinrichtung wird die plan- und beschreibungsgemäße Durchführung der Baumaßnahmen, die Einhaltung der Auflagen und Bedingungen laut Errichtungsbewilligung sowie der ordnungsgemäße Betrieb kontrolliert.

Kontrolle der Originalrechnungen und Zahlungsbelege.

Rechtsgrundlage

§§ 12-15 Steiermärkisches Kinderbetreuungsförderungsgesetz, LGBl.Nr.94/2019 Richtlinie für die Gewährung von Beiträgen des Landes für Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Neuerrichtung von Gruppen

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1020148