Zusatzförderungen (Neubauförderung) Link zur Förderung

Das Land Tirol gewährt im Neubau neben der Grundförderung über Ansuchen Zusatzförderungen in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen z.B. für energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen, zur Finanzierung des Grundkostenanteiles (Wohnstarthilfe), für Kinder, für behindertengerechte Maßnahmen und für sicheres Wohnen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Wohnbauförderung
https://www.tirol.gv.at/wohnbaufoerderung

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Das Ansuchen ist gebührenfrei. Die Auszahlung erfolgt in der Regel nach Zusicherung der Förderung.

Es werden Vor-Ort-Kontrollen der Bauausführung bei Endabrechnung durchgeführt. Es sind Abnahmebestätigungen durch befugte Firmen (Haustechnik) erforderlich. Es werden Bewohnungskontrollen durchgeführt.

Rechtsgrundlage

Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991, Wohnbauförderungsrichtlinie, Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Das Objekt muss mit einem Wohnbauförderungskredit oder Wohnbauscheck gefördert worden sein.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1020049