Wohnbauscheck (Neubau/Erwerb/Fertigstellung) Link zur Förderung

Das Land gewährt über Ansuchen einer förderungswürdigen natürlichen, eigenberechtigten Person als (Wohnungs-)Eigentümer oder Bauberechtigter (für nicht als Gesamtanlage oder als Dienstnehmerwohnung geförderte Vorhaben) an Stelle des Förderungskredits eine Förderung in der Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses (Wohnbauscheck). Die Wohnbauscheckförderung beträgt 35 % des fiktiv ermittelten Förderungskredits.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Wohnbauförderung
https://www.tirol.gv.at/wohnbaufoerderung

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Das Ansuchen ist gebührenfrei. Die Auszahlung des Wohnbauschecks erfolgt in der Regel frühestens nach Eintragung des (Wohnungs-)Eigentums im Grundbuch sowie nach Maßgabe des Baufortschrittes und der Terminisierung der Auszahlung in der Zusicherung.

Es erfolgt eine Vorortkontrolle der Bauausführung bei Endabrechnung. Es werden Bewohnungskontrollen durchgeführt.

Rechtsgrundlage

Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991, Wohnbauförderungsrichtlinie, Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1020023