Kurzzeitpflege Link zur Förderung

Personen, die einen nahen Angehörigen pflegen, soll durch die Inanspruchnahme der Förderung eines Kurzzeitpflegeaufenthaltes die Möglichkeit geboten werden, dass diese eine Entlastung von der schwierigen Aufgabe im Rahmen der familiären Pflege erfahren. Die qualitativ hochwertige Betreuung und Pflege erfolgt dabei in einer Einrichtung, welche in einem Vertragsverhältnis mit dem Land Kärnten steht. Die Pflegeeinrichtung ist gem. dem Kärntner Heimgesetz bewilligt und untersteht als solche der fachlichen Qualitätskontrolle des Amtes der Kärntner Landesregierung.

Informationen siehe folgender Link

Das anteilige Pflegegeld (1/30 der jeweiligen Pflegestufe pro Aufenthaltstag) wird vom Betreiber vereinnahmt.

Rechtsgrundlage

Richtlinien im Rahmen des § 15 K-MSG zur Abwicklung der Kurzzeitpflege; Vertrag zwischen dem Land Kärnten und der Einrichtung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1019975