Menschen mit Behinderung - Leistungen für die ältere Generation gem. § 8 Abs. 7 K-ChG Link zur Förderung

Hilfe zum Lebensunterhalt - zusätzliche Leistungen für die ältere Generation gem. § 8 Abs. 7 K-ChG.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4 - Soziale Sicherheit
Arnulfplatz 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Keine Gebühren und keine weiteren Kosten.

Rechtsgrundlage

§ 8 Abs. 7 Kärntner Chancengleichheitsgesetz - K-ChG, LGBl. Nr. 8/2010 idgF, zuletzt in der Fassung LGBl. 56/2013 bzw. idgF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1019777