Mietzins- und Annuitätenbeihilfe Link zur Förderung

Das Land Tirol gewährt an natürliche Personen eine Beihilfe zur Milderung der Belastungen durch den Wohnungsaufwand. Eine solche Beihilfe wird im Regelfall nur für nicht wohnbaugeförderte Wohnungen gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Wohnbauförderung
https://www.tirol.gv.at/wohnbaufoerderung

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Das Ansuchen ist gebührenfrei. Die Beihilfe wird für die Dauer von 12 Monaten gewährt. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Nachhinein.

Es werden Bewohnungskontrollen durchgeführt.

Rechtsgrundlage

Richtlinie Mietzins- und Annuitätenbeihilfe, Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1019769