Betagten - Erholungsaktion Link zur Förderung

Gefördert werden betagte Personen, welche erholungsbedürftig und Mindestpensionsbezieher sind. Die Dauer der Erholungsaktion beträgt jährlich 11 Tage mit voller Verpflegung und Unterbringung in einem Kärntner Betrieb. Die An- und Abreise erfolgt mit einem organisierten Bus.

Rechtsgrundlage

§ 9 Abs. 2 Kärntner Mindestsicherungsgesetz -K-MSG, LGBl. 15/2007, zuletzt in der Fassung des LGBl. 56/2013 bzw. idgF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1019652