Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Gefördert werden betagte Personen, welche erholungsbedürftig und Mindestpensionsbezieher sind. Die Dauer der Erholungsaktion beträgt jährlich 11 Tage mit voller Verpflegung und Unterbringung in einem Kärntner Betrieb. Die An- und Abreise erfolgt mit einem organisierten Bus.