Förderungen im Zivil- und Katastrophenschutz Link zur Förderung

Um die Bevölkerung für allfällige Katastrophen vorzubereiten und die Einsatzbereitschaft der Katastrophenhilfsdienste sicherzustellen, werden Gemeinden, Einsatzorganisationen, Katastrophenhilfsdienste und sonstige Institutionen, die sich im Zivil- und Katastrophenschutz betätigen, gefördert. 

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechnungen mit Zahlungsnachweisen im Original werden geprüft.

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Katastrophenschutzgesetz; Steiermärkisches Lawinenkommissionsgesetz – StLakoG; Richtlinie des Landes Steiermark für die Förderung an Gemeinden für die Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung sowie der Spezialausrüstung zur Schneedeckenuntersuchung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1019520