Förderung des Landesfeuerwehrverbandes Link zur Förderung

Auf Basis des Vertrages zwischen dem Land Steiermark und dem Landesfeuerwehrverband werden Mittel aus der Feuerschutzsteuer dem Landesfeuerwehrverband zur Selbstverwaltung übertragen. Diese Mittel werden u.a. für die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark, einschließlich des Aufwandes, der sich aus dem Betrieb der Landesleitzentrale ergibt, zur Bedeckung des Beitrages an den Verein "Landesstelle für Brandverhütung" und zur Unterstützung des Landesfeuerwehrverbandes zur Erfüllung seiner Aufgaben verwendet.

Aufsicht durch Mitwirkung in den Vergabegremien, wie insbesondere im Landesfeuerwehrausschuss, im Landesfeuerwehrtag und bei den vorbereitenden Vergabesitzungen unter Vorsitz des Leiters der Fachabteilung für Katastrophenschutz und Landesverteidigung. Teilnehmer: Vertreter der politischen Büros, der Gemeindereferenten, des Landesfeuerwehrverbandes und des Landesfeuerwehrinspektorates.

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Feuerwehrgesetz in Verbindung mit dem Steiermärkischen Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1019496