Förderung der Einsammlung und Beseitigung von gefallenen Tieren (Rinder, Schafe und Ziegen) Link zur Förderung

Das Land Tirol gewährt im Rahmen der Maßnahmen im Zusammenhang mit der BSE-Vorsorge einen Zuschuss zur Einsammlung und Beseitigung gefallener Tiere (Rinder, Schafe und Ziegen gem. Kategorisierung der Tiroler Tierkörperentsorgungs GesmbH, Kälber bis zum vollendeten 3. Lebensmonat sind nicht der Kategorie Rinder zuzurechnen und somit nicht förderbar).

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Abwicklung erfolgt über die Tiroler Tierkörperentsorgungs GesmbH im Rahmen der Rechnungsstellung. Auf der Rechnung der Tiroler Tierkörperentsorgungs GesmbH wird für die förderbaren Tierkategorien der Zuschuss des Landes Tirol ausgewiesen und dem Landwirt der reduzierte Betrag in Rechnung gestellt.

Rechtsgrundlage

Regierungsbeschluss Zl. IIId-53/1089 vom 21.11.2012, Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1019488