Hilfe in besonderen Lebenslagen
Salzburg
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen umfasst Leistungen für Personen, die Hilfe zur Bewältigung von besonderen persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder zur Überwindung außergewöhnlicher Ereignisse benötigen. Hilfe in besonderen Lebenslagen kann gewährt werden: Zur Beschaffung und Ausstattung von Wohnraum (Anschaffung von Möbeln und Küchen, Kautionsausfallshaftung, Mietvertragsvergebührung, Genossenschaftsanteile, Baukostenbeiträge) Zur Beibehaltung von Wohnraum (Übernahme von Miet- und Betriebskostenrückständen) Zur langfristigen Sicherung der wirtschaftlichen Lebensgrundlagen (Entschuldung in Zusammenarbeit mit einer staatlich anerkannten Schuldenberatung) Die Hilfe in besonderen Lebenslagen kann durch nicht-rückzahlbare Leistungen, durch Sachleistungen oder durch die Übernahme von Haftungen gewährt werden.