Förderung der Wohnbauforschung im Land Salzburg Link zur Förderung

  1. Gewährung von Förderungen für Projekte, die der Weiterentwicklung wohnbaurelevanter bzw. energierelevanter Maßnahmen dienen.
  2. Erforschung von Wohnungs- und Wohnbauproblemen, die für das Land Salzburg spezifisch sind.
  3. Projektbezogene Anwendung vorhandener Forschungsergebnisse (Modellwohnbau).
  4. Beteiligung an Wohnbauforschungsvorhaben, die über die in Punkt 2. und 3.  genannten Bereiche hinausgehen.

Beispiele:
Concertio, Sanierung/Gesundung Richard-Knollerstraße, Innovativer Holzbau, Baulandgewinn Pongau, Brennstoffzellen-Heizung, Passivhaus der Zukunft, Wohnungslosigkeit und Wohnungslosenhilfe in Salzburg, u.v.m.

Adressaten der Salzburger Wohnbauforschung sind all jene Personen, die sich mit der Qualität im sozialen Wohnbau beschäftigen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 10 – Planen, Bauen, Wohnen
Postfach 527 : 5010 Salzburg
wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/abteilungen/210

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung der Förderung für Wohnbauforschung erfolgt anhand des Arbeitsumfanges und nach gewissen Arbeitsschritten.
Genauere Informationen bekommen Sie im Einzelfall von der Abteilung 10 – Planen, Bauen Wohnen.

Die Leistungskontrolle erfolgt durch die Prüfung der Ergebnisse gegebenenfalls im Zwischenbericht, der Arbeitsfortschritte und des Endberichts von der Abteilung 10 – Planen, Bauen Wohnen.

Rechtsgrundlage

§ 8 Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015, LGBl Nr. 23/2015 idgF; § 5 Wohnbauförderungsverordnung 2015, LGBl Nr. 29/2015 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1019041