Ausbau sowie die Erhaltung des Warn- und Alarmsystems (Zivilschutzsignale) Link zur Förderung

Um eine bundesweite Auslösung der Zivilschutzsignale durch die Bundeswarnzentrale zu gewährleisten, sind in jeder Landeswarnzentrale – für das Land Salzburg durch den Landesfeuerwehrverband Salzburg - entsprechende technische Vorkehrungen auf der Grundlage der bereits vorhandenen Feuerwehrsirenen zu treffen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung - Referat Äußere Sicherheit und Katastrophenschutz
Michael-Pacher-Straße 36
5020 Salzburg
066280422037
kat-schutz@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Der Bund erhält 5 vH der zur Verfügung stehenden Mittel. Die Aufteilung der verbleibenden 95 vH auf die Länder erfolgt zu 90 vH nach der Volkszahl und zu 10 vH nach der Gebietsfläche. Die Volkszahl bestimmt sich nach dem vom Österreichischen Statistischen Zentralamt auf Grund der letzten Volkszählung festgestellten Ergebnis.

Dieses Ergebnis wirkt mit dem Beginn des dem Stichtag der Volkszählung nächstfolgenden Kalenderjahres. Die Mittel werden erstmalig spätestens drei Monate nach Inkrafttreten der Vereinbarung, in der Folge jährlich bis spätestens 31. März, überwiesen.

Prüfung der Rechnungen in Bezug auf die jährlichen Investitionen für das Warn- und Alarmsystem des Landesfeuerwehrverbandes Salzburg durch das Referat Landesstraßenverwaltung auf sachliche Richtigkeit. Die Auszahlung erfolgt erst nach Freigabe durch die Fachabteilung.

Rechtsgrundlage

§ 3 Z 4 lit c Katastrophenfondsgesetz 1996, BGBl. Nr. 201/1996; Vereinbarung über die Aufteilung und Verwendung der nach § 4 Z 2 des Katastrophenfondsgesetzes 1986, BGBl. Nr. 396, zur Verfügung stehenden Mittel für ein Warn- und Alarmsystem sowie die Einräumung wechselseitiger Benützungsrechte an den Anlagen dieses Systems, BGBl Nr 87/1988, idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Test / Intern

Referenznummer

1019025