Förderung von EU-Informationsveranstaltungen sowie von Fachexkursionen zu den EU-Institutionen Link zur Förderung

Gefördert werden natürliche Personen sowie juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts. Unter Zugrundelegung der Zielsetzung dieser Förderrichtlinie sind folgende Vorhaben förderungswürdig:

  • Bildungsveranstaltungen, die Kenntnisse über das Funktionieren, historische und aktuelle Entwicklungen sowie Zukunftsperspektiven des Europäischen Integrationsprozesses vermitteln
  • Exkursionen zum direkten Kennenlernen der Europäischen Institutionen
  • Veranstaltungen im Rahmen europäischer Jugend-, Bildungs- und Kulturprojekte
  • Aktivitäten, die der europäischen Mobilität und dem europäischen Erfahrungsaustausch dienen
  • Projekte, die die gemeinsamen europäischen Werte näher bringen (wie Menschenrechte, usw.)
  • Aktionen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Medienarbeit
  • Andere Maßnahmen, die den Europagedanken, ein kritisches Europabewusstsein und eine objektive Europainformation fördern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Südtirol, Europaregion und Aussenbeziehungen
aussenbeziehungen@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Förderung muss mit einer Abschlussrechnung bezüglich des geförderten Vorhabens unter gleichzeitiger Vorlage von Original Zahlungsbelegen nachgewiesen werden (die Rechnungssumme muss höher sein als die Förderzusage). Ebenso sind ein schriftlicher Kurzbericht (nach Möglichkeit mit Fotos) und ein Nachweis der getroffenen Publizitätsmaßnahmen erforderlich.

Rechtsgrundlage

Richtlinien der Landesregierung, (Richtlinien für den Fahrtkostenzuschuss), Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1018779