Förderung von Natur und Landschaft in Oberösterreich Link zur Förderung

Gefördert werden Vorhaben, die geeignet sind, Lebensräume oder das Landschaftsbild zu erhalten, zu verbessern oder zu schaffen. Dazu zählen beispielsweise: Investition in Amphibienschutzzäune, Schutzmaßnahmen für Steinkauzhabitate, Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes oder der Vermittlung von Schutzgebieten und Gebieten von hohem Naturwert, Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und Wissensvermittlung. Förderungswerber können sein: Natürliche und juristische Personen wie Gemeinden, Vereine, etc.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Naturschutz
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732/7720-11871
n.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Zahlung der Förderung erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises.

Stichprobenkontrolle

Rechtsgrundlage

Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 idgF, § 1 Abs. 7; Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,528 Mio. Euro

Referenznummer

1018761