Darstellende Kunst - Jahresförderung Link zur Förderung

Finanzielle Förderung für Einrichtungen der Darstellenden Kunst mit Sitz im Land Salzburg mit mehrjährigem, kontinuierlichem Betrieb, Personal und/oder Infrastruktur sowie von im Land Salzburg wirkenden und ansässigen professionellen Gruppen, Kompanien und Einzelpersonen mit Salzburg Bezug.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport; Referat 2/04 Kunst und Kultur
kunst-kultur@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Keine vollständige Auszahlung von Förderungen ohne Entlastung der vorhergehenden Subvention, Ratenzahlung ist möglich.

Die Abrechnung soll zu dem im Verständigungsschreiben gesetzten Termin unter Verwendung des Verwendungsnachweisformulars erfolgen. Details siehe auch Link.

 

Rechtsgrundlage

§§ 1 und 3 Abs. 1 lit. g Salzburger Kulturförderungsgesetz, LGBl Nr 14/1998 idgF; Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Salzburg, Allgemeine Richtlinien der Kunst- und Kulturförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1018647