Projektförderung für die Bereiche Blas- und Volksmusik, sowie Volkskultur Link zur Förderung

Finanzielle Unterstützung von volkskulturellen Initiativen mit nicht investiver Widmung (z.B. Veranstaltungen, Kurse, Seminare) in den Bereichen Blas- und Volksmusik und Volkskultur. Antragsteller können Gemeinden, Vereine, Unternehmen und Einzelpersonen sein.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg/ Referat Volkskultur, kulturelles Erbe und Museen
Zugallistraße 10, 5020 Salzburg
+43 662 8042-2615
volkskultur@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt erst nach abgeschlossener Verwendungsprüfung.

  • Nach Beendigung des Projekts ist das Formular Verwendungsnachweis auszufüllen und zusammen mit Originalrechnungen und -belegen vorzulegen
  • Es ist kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit zu leisten und nachzuweisen, wobei die Logo-Bestimmungen des Landes zu beachten sind

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1018639