Die Förderung wird nationalen und internationalen Organisationen gewährt, zu denen mit Regierungsbeschluss eine Mitgliedschaft des Landes Tirol besteht und die eine entsprechende Vorschreibung des Mitgliedsbeitrages einbringen.
Der Mitgliedsbeitrag kann nur einmal pro Jahr gewährt werden.
Entsprechende Verwendungsnachweise (z. B. Rechnungsabschluss, Aufstellung über Zahlungen der weiteren Mitglieder oder dergleichen) sind beizulegen, wenn deren Vorlage bei Antritt der Mitgliedschaft vereinbart wurde.