Bildende Kunst - Atelier- und Auslandsaufenthalte Link zur Förderung

Bereitstellung von Ateliers in Österreich sowie im Ausland durch Übernahme bzw. Teil-Übernahme der Miet- und Betriebskosten sowie Ermöglichung von Atelier-Aufenthalten für bildende KünstlerInnen aus Salzburg durch Gewährung von Arbeitsstipendien.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung
kunst-kultur@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Nach Ablauf des Atelier-bzw. Auslandsaufenthaltes ist ein Arbeitsbericht vorzulegen. 

Rechtsgrundlage

§§ 1 und 3 Abs.1 lit d und f Salzburger Kulturförderungsgesetz, LGBl Nr 14/1998 idgF und Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1018548