Bildende Kunst - Kunstankäufe Link zur Förderung

  • Das Land Salzburg kauft Werke zeitgenössischer Kunst an. Diese Ankäufe umfassen die Bereiche Zeichnung, Malerei, Fotografie, Skulpturen, Objekte und Keramik.
  • Die Entscheidung, welche Arbeiten für die Landessammlung erworben werden, erfolgt über eine Jury, die nach strengen Qualitätskriterien nur Werke auswählt, die einem aktuellen und innovativen Kunstschaffen zuzuordnen sind. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport; Referat 2/04 Kunst und Kulturultur und Wissenschaft
kunst-kultur@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§§ 1 und 3 Abs. 1 lit c Salzburger Kulturförderungsgesetz, LGBl Nr 14/1998 idgF Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Salzburg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1018530