Film - Projektförderung Link zur Förderung

Förderung von künstlerischen Filmprojekten. Gefördert werden Spiel-, Kurz-, Animations-, Experimental- und Dokumentarfilme, die geeignet sind, eine Publikumsakzeptanz und/oder (inter)nationale Anerkennung zu erreichen.

Die Filmkunstförderung des Landes soll auf zwei Ebenen zur Stärkung des künstlerischen Filmstandortes Salzburg sowie zur verstärkten künstlerisch, kreativen, innovativen, kritischen filmischen Darstellung insbesondere auch lokaler und regionaler Themen beitragen:

  • Durch die Förderung von Filmprojekten von Nachwuchskünstler/innen soll diesen der Einstieg in das professionelle Filmschaffen erleichtert und sie sollen in ihrer künstlerischen Entwicklung unterstützen werden.
  • Arriviertere Filmschaffende sollen in ihrer künstlerischen Weiterentwicklung gefördert werden. Durch eine Co-Förderung des Landes Salzburg soll der Zugang zu größeren Fördertöpfen (ÖFI, Fernsehfonds, etc.) ermöglicht werden. Fördermittel des Landes können nur als Co-Förderungsmittel gewährt werden. Ein Nachweis über die Gewährung von Förderungen anderer Förderstellen ist erforderlich.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport; Referat 2/04 Kunst und Kultur
kunst-kultur@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in Teilbeträgen. Der letzte Teilbetrag wird nach Erfüllung der Förderungsbedingungen (Entlastung des Förderungsnachweises) ausbezahlt.

Im Sinne der Erhaltung des Europäischen Filmkulturerbes verpflichtet sich der/die Antragsteller/in zur Hinterlegung einer Archiv-Kopie des vom Land Salzburg geförderten Werkes im Rahmen des „Depot-legal-Reglements“ des Filmarchivs Austria. Der/dem Antragsteller/in entstehen dadurch keine Mehrkosten. Das Filmarchiv Austria stellt die Infrastruktur zur Langzeitarchivierung kostenfrei zur Verfügung. (Details siehe Einlagerungsblatt, Stammdatenblatt) Darüber hinaus ist dem Land Salzburg ein Belegexemplar des geförderten Werkes als DVD oder Download zu überlassen.

Formular Verwendungsnachweis

Die Abrechnung und der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung hat zu dem im Verständigungsschreiben gesetzten Termin unter Verwendung des Verwendungsnachweisformulars zu erfolgen.

Information für die Abrechnung von Förderungen

Rechtsgrundlage

§§ 1 und 3 Abs 1 lit g Salzburger Kulturförderungsgesetz, LGBl Nr 14/1998 idgF und Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Salzburg, Richtlinien für die Filmförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Arriviertere Filmschaffende: Durch eine Co-Förderung des Landes Salzburg soll der Zugang zu größeren Fördertöpfen (ÖFI, Fernsehfonds, etc.) ermöglicht werden.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1018480