Beiträge für förderungswürdige Druckwerke Link zur Förderung

  • Förderungsbeiträge zu Buch-Publikationen im Land Salzburg ansässiger Verlage sowie von Publikationen Salzburger Autorinnen und Autoren in auswärtigen Verlagen
  • Druckkostenzuschüsse für Salzburger Literaturzeitschriften

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport; Referat 2/04 Kunst und Kultur
kunst-kultur@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Der Verwendungsnachweis ist mit den in der Förderzusage angeführten Unterlagen bis zu dem darin festgelegten Termin zu erbringen. Ein Antrag auf mögliche Fristverlängerung ist schriftlich und rechtzeitig vor Ablauf des festgelegten Termins einzubringen.

Grundsätzlich sind folgenden Unterlagen erforderlich:

  • Formular Verwendungsnachweis
  • detaillierte Einnahmen-/Ausgabenrechnung (vgl. Mustervorlage) pro Buchprojekt, Begründung von Abweichungen gegenüber der Kalkulation
  • Rechnungen mit Zahlungsbelegen mindestens in Höhe der gewährten Förderung mit Belegliste
  • Belegexemplare

Hinweis: Grundsätzlich kann eine neue Förderung erst nach Entlastung des vollständig und korrekt erbrachten Verwendungsnachweises einer vorangegangenen Förderung erfolgen. In speziell begründeten Fällen kann bei Nichtrealisierung eines Buchprojektes rechtzeitig, das heißt vor Ablauf des in der Förderzusage festgelegten Termins schriftlich um Umwidmung des Förderbeitrages auf ein anderes, den Förderkriterien entsprechendes Buchprojekt angesucht werden.

Information für die Abrechnung von Förderungen 

Rechtsgrundlage

Salzburger Kulturförderungsgesetz, LGBl Nr 14/1998 idgF, Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Salzburg, Allgemeine Richtlinien der Kunst- und Kulturförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1018464