Beihilfe zur Behebung von Katastrophenschäden in NÖ Link zur Förderung

Das Land Niederösterreich fördert die Behebung von Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergstürze und Hagel entstanden sind. Hagelschäden an landwirtschaftlichen Kulturen können jedoch nicht anerkannt werden, soweit sie versicherungsfähig gewesen sind. Gefördert werden durch solche Ereignisse ausgelöste Schäden im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung, LF3
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 3 Katastrophenfondsgesetz 1996, BGBl. Nr. 201/1996 i.d.F. BGBl. I Nr. 55/2004; Richtlinien für die Gewährung von Beihilfen zur Behebung von Katastrophenschäden

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1018316