Ärztlicher Bereitschaftsdienst an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Salzburg Link zur Förderung

Gemäß einem Regierungsbeschluss aus dem Jahr 2007 und der Grundsatzvereinbarung vom August 2002 mit den Trägern der sozialen Krankenversicherungen im Bundesland Salzburg einerseits bzw. der Stadt Salzburg andererseits trägt das Land Salzburg anteilig Verwaltungskosten und Strukturkosten des ärztlichen Sonn- und Feiertagsbereitschaftsdienstes in der Stadt Salzburg.

Der Bereitschaftsdienst ist in den Räumen des Österreichischen Roten Kreuzes, Landesverband Salzburg untergebracht und kann grundsätzlich von allen Personen in Anspruch genommen werden, die sich während des Bereitschaftsdienstzeitraumes innerhalb der politischen Grenze der Stadt Salzburg aufhalten.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Österreichisches Rotes Kreuz - Landesstelle Salzburg

Rechtsgrundlage

Beschluss der Salzburger Landesregierung vom 25.6.2007; Grundsatzvereinbarung mit der Salzburger Gebietskrankenkasse im Namen der Träger der sozialen Krankenversicherungen im Bundesland Salzburg aus dem Jahr 2002

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1018290