Verschiedene landwirtschaftliche Förderungsmaßnahmen Link zur Förderung

Förderungsanträge zur Sicherstellung einer leistungsfähigen Land- und Forstwirtschaft werden fachlich geprüft, bei Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen bewilligt und die widmungsgemäße Verwendung kontrolliert. Nachdem diese Förderung EU-rechtlich den De-Minimis-Regeln unterliegt, sind die Förderungen jährlich zu melden und als Bericht dem Lebensministerium zu übermitteln.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Steiermärkische Landesregierung, Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft
Ragnitzstraße 193,
8047 Ragnitz
0316/877-6973
abteilung10@stmk.gv.at
https://www.agrar.steiermark.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Landwirtschaftsförderungsgesetz, und Richtlinie
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1018019