Soziale Betriebshilfe Link zur Förderung

In Unglücks- und Krankheitsfällen wird der Betriebshelfer- und Zivildienereinsatz in der Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Maschinenring und der Sozialversicherungsanstalt der Bauern auf Grund der Durchführungsbestimmungen und der Beschlüsse des Kuratoriums für Betriebshilfe gefördert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Maschinenring Steiermark
Feldkirchnerstraße 24a
8401 Kalsdorf bei Graz
059060-600
steiermark@maschinenring.at
https://www.maschinenring.at/maschinenring-steiermark/naehrstoffmanagement-vom-maschinenring

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Landwirtschaftsförderungsgesetz und Richtlinie
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1018001