Förderung von Bodenreformangelegenheiten Link zur Förderung

Im Zuge von öffentlichen Verfahren (Grundzusammenlegungen) zur Verbesserung der Agrarstruktur wird die Neugestaltung und Erschließung land- und forstwirtschaftlicher Flächen im Rahmen dieser Zusammenlegungsverfahren gefördert.

Es wird ein Zuschuss für die Errichtung von Wegen zur Erschließung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke, für die Instandsetzung von Wegen, für Boden verbessernde Maßnahmen und für den Grunderwerb für landschaftsgestaltende Maßnahmen gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft, Referat Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Ragnitzstraße 193
8047 Graz
0316 / 877-6978
abteilung10@stmk.gv.at
http://www.agrar.steiermark.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Landwirtschaftsförderungsgesetz; Durchführungsbestimmung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1017979