Musik-Jahresförderung Link zur Förderung

Finanzielle Unterstützung von Jahresprogrammen bzw. Jahrestätigkeit Salzburger Musikensembles und Orchester, um den Bestand und eine kontinuierliche, künstlerische Arbeit zu gewährleisten, 
sowie Jahresförderung von Salzburger Festivals, Veranstaltern, Initiativen aus unterschiedlichen Musikrichtungen und Interessensvertretungen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Nachwuchsförderung und zeitgenössisches Musikschaffen gelegt wird.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung
kunst-kultur@salzburg.gv.at

Keine vollständige Auszahlung von Förderungen ohne Entlastung der vorhergehenden Subvention, Ratenzahlung ist möglich.

Die Abrechnung soll zu dem im Verständigungsschreiben gesetzten Termin unter Verwendung des Verwendungsnachweisformulars erfolgen.

Details siehe auch:

Information für die Abrechnung von Förderungen

Formular Verwendungsnachweis

 

Rechtsgrundlage

§§ 1 und 3 Abs. 1 lit. g Salzburger Kulturförderungsgesetz, LGBl Nr 14/1998 idgF und Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1017946