Förderung von Jugendprojekten Link zur Förderung

Förderung von Projekten junger Frauen und Männer, von Jugendinitiativen und sonstigen im Jugendgesetz genannten Träger. Diese können zur Abdeckung ihrer Aufwendungen und zur Umsetzung ihrer Ziele eine Landesförderung erhalten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 2 Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport, Referat 2/06 Jugend, Familie, Integration, Generationen
Gstättengasse 10, 5020 Salzburg
+43662 8042-2117
jugend-familie@salzburg.gv.at
http://www.salzburg.gv.at/jugend

  • Nach Durchführung des Projektes oder der Veranstaltung sind Originalbelege in Höhe der gewährten Förderungen spätestens bis zum 31. März des Folgejahres vorzulegen.
  • Die zuständigen Organe des Amtes der Salzburger Landesregierung, sowie der Salzburger Landesrechnungshof sind berechtigt, die widmungsgemäße Verwendung der Subventionen jederzeit zu prüfen.

Rechtsgrundlage

§ 5 Abs 2 lit d Salzburger Jugendgesetz, LGBL Nr 24/1999 idgF; Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1017888