Notstandsentschädigungen an landwirtschaftliche Betriebe Link zur Förderung

Über Antrag erfolgen Auszahlungen von Entschädigungen im Rahmen eines Notstandes (zB Erkrankung des Betriebsleiters) oder bei Eintreten anderer außergewöhnlicher Ereignisse, die den Betrieb gefährden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 10 - Referat ländliche Entwickung
Ragnitzstraße 193
8047 Graz-Ragnitz
0316/877-6987
abteilung10@stmk.gv.at
https://www.agrar.steiermark.at/cms/beitrag/10020196/12167421

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Landwirtschaftsförderungsgesetz und Richtlinie
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1017748