Förderung des Landes Tirol für die Entwicklung von Strategien für Planungsverbände Link zur Förderung

Gefördert werden die Kosten für die Ausarbeitung von raumordnungsrelevanten Projekten (Raumordnungspläne, Richtlinien, Strategien, Studien und dergleichen) auf Planungsverbandsebene einschließlich der hierzu erforderlichen Bestandsaufnahmen und Analysen. Förderwerber und Förderadressaten können ausschließlich Planungsverbände sein.

Das Land Tirol kann den Planungsverbänden zur Ausarbeitung von raumordnungsrelevanten Projekten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss im Ausmaß von 30 vH der Kosten zur Ausarbeitung der Fortschreibung, höchstens jedoch € 30.000,- gewähren. Der Zuschuss für den PV Innsbruck und Umgebung beträgt höchstens € 60.000,-.

Die Kontrolle der Leistung erfolgt nach dem Abschluss des Projekts. Insbesondere wird geprüft, ob es sich um ein gemeinsames Projekt aller Gemeinden eines Planungsverbandes handelt. Es werden Kosten für gemeinsame strategische Planungen der Planungsverbände übernommen. Insbesondere sind dies die Kosten eines Prozessbegleiters/Moderators oder Kosten für die Erstellung von relevanten Erhebungen und Analysen. Über diese Kosten sind Rechnungen zur Prüfung vorzulegen.   

Rechtsgrundlage

Regierungsbeschluss zur GEWÄHRUNG EINER FÖRDERUNG VON RAUMORDNUNGSRELEVANTEN PROJEKTEN AUF PLANUNGSVERBANDSEBENE
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,2 Mio. Euro

Referenznummer

1017706