Förderung zum laufenden Aufwand der "Insel - Haus der Jugend", Salzburg Link zur Förderung

Das Land Salzburg übernimmt jährlich einen Teil der Kosten zur Führung der "Insel - Haus der Jugend" (Gemeinnütziger Verein "Guter Nachbar", Franz-Hinterholzer-Kai 8, 5020 Salzburg, Hortbetreuung von Kindern und Jugendlichen in den Ferienzeiten).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport, Referat 2/01 - Elementarbildung und Kinderbetreuung
Postfach 527, 5010 Salzburg
kinder@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/themen/bildung/kinder

Vorlage von  Verwendungsnachweisen, Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung oder Jahreseinnahmen- und Ausgabenrechnung (jeweils erstellt von einem Steuerberater).

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1017664