Förderungen der freien Wohlfahrt im Land Salzburg Link zur Förderung

Förderung von Projekten, Beratungs- und/oder Betreuungsdiensten, Einrichtungen im Sozialsektor, die in den einschlägigen Materiengesetzen keine unmittelbare Rechtsgrundlage oder keine sonstige finanzielle Bedeckung finden (subsidiäre Leistung).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3: Soziales, Referat 3/03: Soziale Absicherung und Eingliederung
Postfach 527
5020 Salzburg
+43 662 8042-0
soziales@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Prüfung der Jahresabschlüsse, vertraglich vereinbartes Berichtswesen

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinien zur Gewährung von Fördermitteln des Landes Salzburg

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1017516