Ausbau des Kinderbildungs- und betreuungsangebotes Link zur Förderung

Ausbau des Kinderbildungs- und betreuungsangebotes, Förderung von Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für unter 3-jährige, Ausweitung von Öffnungszeiten zur Erreichung VIF-konformer Öffnungszeiten, Maßnahmen zur Steigerung der Strukturqualität sowie Maßnahmen zum Ausbau des Kinderbildungs- und betreuungsangebotes bei Tageseltern.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport, Referat 2/01 - Elementarbildung und Kinderbetreuung
Postfach 527, 5010 Salzburg
kinder@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/themen/bildung/kinder/rechtsthemen/15a-b-vg

Die Unterstützung erfolgt in Form einer jährlichen Einmalzahlung.

Rechtsgrundlage

Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 BGBl. I 148/2022, Teilbereich Ausbau
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1017474