Förderung von Sprachprojekten in Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen im Land Salzburg Link zur Förderung

Förderung von Projekten zur Förderung der deutschen Sprache in Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren, die Sprachförderbedarf aufweisen. Antragsberechtigt sind alle Rechtsträger von privaten und öffentlichen Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen im Land Salzburg.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport, Referat 2/01 - Elementarbildung und Kinderbetreuung
Postfach 527, 5010 Salzburg
kinder@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/themen/bildung/kinder/inklusion/sprachf%C3%B6rderung-interkulturalit%C3%A4t

Die Auszahlung erfolgt einmalig nach dem Kinderbetreuungsjahr.

Rechtsgrundlage

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1017458