Betriebsmittelzuschuss für die Tierkörperverwertungs GmbH Link zur Förderung

Der Betriebsmittelzuschuss wird für die Zurverfügungstellung des Sektionsraumes in der Sammelstelle der Tierkörperverwertung und der nötigen Infrastruktur bei Seuchen und Verdachtsfällen gewährt.

Rechtsgrundlage

Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1017367