Förderung der Betreuungskosten für nicht besuchspflichtige Kinder Link zur Förderung

Zuschuss für Familien zu den Kostenbeiträgen für die Kinderbetreuung in Kleinkindgruppen, Alterserweiterten Gruppen und Kindergärten sowie bei Tageseltern.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport, Referat 2/01 - Elementarbildung und Kinderbetreuung
Postfach 527, 5010 Salzburg
kinder@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/themen/bildung/kinder

Rechtsgrundlage

§45a und §46 Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2019, idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1017342