Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Wenn die Bäuerin auf einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb für einige Zeit ausfällt, kann beim Amt der NÖ Landesregierung – konkret bei der Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3) - um eine Dorfhelferin angesucht werden. Dorfhelferinnen können in land- und forstwirtschaftlichen Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetrieben bei Ausfall der betriebsführenden Bäuerin wie Tod, Krankheit, Unfall, Entbindung, Kuraufenthalt oder Erholungsaufenthalt eingesetzt werden.