Die NÖ Dorfhelferinnen - soziale Betriebshilfe für NÖ Bäuerinnen Link zur Förderung

Wenn die Bäuerin auf einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb für einige Zeit ausfällt, kann beim Amt der NÖ Landesregierung – konkret bei der Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3) - um eine Dorfhelferin angesucht werden. Dorfhelferinnen können in land- und forstwirtschaftlichen Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetrieben bei Ausfall der betriebsführenden Bäuerin wie Tod, Krankheit, Unfall, Entbindung, Kuraufenthalt oder Erholungsaufenthalt eingesetzt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung, LF3
post.lf3@noel.gv.at

Die Kosten für den Einsatz einer Dorfhelferin beträgt für einen 10 Stunden Arbeitstag bei

  • Geburtseinsatz EUR 25,00
  • Krankheit, Unfall, Krankenhausaufenthalt, Kuraufenthalt, Tod der Bäuerin EUR 21,00 bis EUR 91,00
    Berechnungsgrundlage:

1. Einheitswert (EHW) bei einem Vollerwerbsbetrieb,

2. Gesamteinkommen (EHW plus Lohnbestätigung oder Pensionsabschnitt) bei  einem Neben- oder Zuerwerbsbetrieb.

Die Zuteilungen erfolgen aufgrund einer Prioritätenreihung nach Maßgabe der vorhandenen Kapazitäten.

Rechtsgrundlage

NÖ Landwirtschaftsgesetz, LGBl. Nr. 6100; Richtlinie für den Einsatz von Dorfhelferinnen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1017235