Förderung des Ausbaus der Schieneninfrastruktur und von Park&Ride Projekten Link zur Förderung

Das Land stellt zur Verbesserung der Schieneninfrastruktur (Planung und Bau) Fördermittel zur Verfügung.

Gem. § 44 Bundesbahngesetz sowie § 4 Privatbahngesetz 2004 kann die Gewährung eines Zuschusses des Bundes für die Planung und den Bau von Schieneninfrastruktur davon abhängig gemacht werden, dass auch Beiträge von Dritten - insbesondere von betroffenen Gebietskörperschaften - geleistet werden.

Darüber hinaus fördert das Land Salzburg die Errichtung von Anschlussbahnen für den Güterverkehr von Betrieben.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 6/12-Öffentlicher Verkehr und Verkehrsplanung
Postfach 527
5010 Salzburg
+4366280424569
mobil@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/abteilungen/206/referat-6-12-%C3%B6ffentlicher-verkehr-und-verkehrsplanung

Die Auszahlung erfolgt gemäß Finanzierungsvereinbarung.

Es erfolgt eine Kontrolle der Einhaltung der in der Finanzierungsvereinbarung festgelegten Bestimmungen.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1017201