Förderung Musikum Link zur Förderung

Anteilsmäßige Deckung des Gebarungsabganges (gemeinsam mit Gemeinden) für eine nicht auf Gewinn ausgerichtete kulturelle Einrichtung, die die musikalische Grundausbildung, die Heranbildung für das Laienmusizieren (einschließlich Volksmusik), die Begabtenfindung und -förderung sowie die vorberufliche Fachausbildung bezweckt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport; Referat 2/04 Kunst und Kultur
Postfach 527, 5010 Salzburg
0662 8042-2248
kunst-kultur@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Kontrolle der Leistungserbringung ist an das Kuratorium des Musikums ausgelagert. Ein Verwendungsnachweis muss bis 31.03. des Folgejahres auch an das Land Salzburg erbracht werden.

Rechtsgrundlage

Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Salzburg und Kuratoriumsbeschluss
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1016971